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!!!!Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr ab 21.12.2020 bis 04.01.2021!!!!

Ab dem 21.12.2020 gilt im Landkreis Waldeck-Frankenberg eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Diese bleibt vorerst bis 04.01.2021 in Kraft.

 

Nachts unterwegs sein darf nur, wer gewichtige Gründe vorzuweisen hat – beispielsweise für den Arbeitsweg, den Einsatz in der Feuerwehr oder den Arzt- oder Krankenhausbesuch. Ausnahmen gelten auch für ehrenamtliche Rettungskräfte und Helfer, für getrennt lebende Eltern beim Zurückbringen oder Abholen von Kindern und für Menschen, die beispielsweise Familienmitglieder pflegen und betreuen. Auch Sterbebegleiter, Teilnehmer von Sitzungen kommunaler Gremien und Besucher von Gottesdiensten sind von der Regelung ausgenommen. Auch die Versorgung von Tieren stellt eine Ausnahme dar. Die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung wird von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht. Verstöße werden mit Bußgeldern von 100 € pro Person belegt. Wer nachts dennoch unterwegs ist, muss dies gegenüber den Gesetzeshütern entsprechend begründen.

Sonderregelungen für Weihnachten

Für die Feiertage gibt es Sonderregelungen: Damit man an Heiligabend im kleinsten Familienkreis zusammenkommen kann, gilt die Ausgangssperre am 24. Dezember erst ab 24 Uhr. Am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag ab 22 Uhr. Der Landkreis appelliert nochmals an alle, die Kontakte auch über die Feiertage auf ein kleines Maß zu beschränken. Über Silvester wird es keine Ausnahmen von der Ausgangssperre geben.

Auch, wenn die Infektionszahlen in den Kommunen unterschiedlich hoch sind, hat sich der Landkreis für eine kreisweite Regelung bezüglich der Ausgangsbeschränkung entschieden. In den vergangenen Wochen hat sich gezeigt, dass sich das diffuse Infektionsgeschehen sprunghaft entwickeln kann. Einheitliche Vorgaben für den gesamten Landkreis sind daher angebracht – auch um eine Akzeptanz für die getroffenen Schutzmaßnahmen zu schaffen. Der Landkreis wertet die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiterhin permanent aus und wird Anfang Januar die Lage neu bewerten und entscheiden, ob die Ausgangsbeschränkungen weitergeführt oder aufgehoben werden können.

 

Kontakt

Ortsvorsteher

Werner Keller

 

Mobil: 0162 2312462

 

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